Vor zwei Jahren wurde
Frontex zur Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache ausgebaut und
verstärkt. Das neue Mandat der Agentur und ihre verstärkten Ressourcen haben dazu
beigetragen, Frontex zum operativen Arm der EU in ihrer Reaktion auf die an den
Außengrenzen auftretenden Herausforderungen zu machen.
Frontex spielt eine
Schlüsselrolle bei den Bemühungen der EU, den Raum der Freiheit, der Sicherheit
und des Rechts zu schützen und jenen Raum der Bewegungsfreiheit ohne
Grenzkontrollen im Inneren zu garantieren, an den sich viele von uns bereits
gewöhnt haben. Seit der Ausweitung des Mandats der Agentur haben wir unsere
Aktivitäten bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und bei dem Vorbeugen
von Terrorangriffen stark erweitert. Ein Beispiel dafür ist die Erhebung und
Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Personen, die die EU-Außengrenzen
illegal überschreiten, und ihre Bereitstellung für Europol und die nationalen Strafverfolgungsbehörden.
Wir wissen, dass
Aufklärung und Information von besonderer Bedeutung sind, um eine angemessene
Antwort auf reale und potentielle Bedrohungen an den EU-Außengrenzen zu
formulieren. Ein Element dieser Tätigkeit ist das Netzwerk von
Verbindungsbeamten, die die Schnittstelle zwischen der Agentur und den Mitgliedstaaten
bilden. Ein anderes ist Risikoanalyse auf dem neuesten technischen und
Informationsstand. Ein weiteres Tätigkeitsfeld bildet die regelmäßige
Auswertung der Fähigkeiten der Mitgliedstaaten zur Kontrolle ihrer Grenzen.
Diese Einschätzungen erleichtern die Erkenntnis potentieller Lücken, und sie
ermöglichen konkrete Lösungen in Form von verbindlichen Empfehlungen und von
Unterstützung bei der Bekämpfung von Schwachstellen.
Wir entwickeln ständig Pilotprojekte
zur Einführung neuer und innovativer Technologien zur Modernisierung des
Grenzmanagements der EU; unser Ziel ist es, das angemessene Gleichgewicht
zwischen verstärkten Grenzkontrollen und der Durchleuchtung unter
Sicherheitsaspekten auf der einen Seite und auf der anderen der Ermöglichung
eines möglichst reibungslosen Grenzübertritts für alle, die die EU aus
geschäftlichen oder touristischen Gründen oder zu Studienzwecken verlassen oder
besuchen, zu gewährleisten.
Die Agentur engagiert
sich außerdem mehr und mehr bei der praktischen Durchsetzung des europäischen
Migrationsregimes. Im Falle irregulär eingereister Migranten, abgelehnter
Asylbewerber oder Aufenthaltsüberzieher bitten uns die Mitgliedstaaten in
wachsendem Maße um Unterstützung bei der Koordinierung von Abschiebungen in
ihre Heimatländer. Die Anzahl der zur Rückkehr verpflichteten Personen hat sich
in den letzten Jahren von 3500 im Jahre 2015 auf etwa 14.000 im Jahre 2017
erhöht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist Frontex an fast 10 Prozent aller
tatsächlichen Rückkehrfälle aus der EU beteiligt.
Unterdessen verstärkt
Frontex ihre Wirksamkeit durch eine wachsende Vor-Ort-Präsenz. Die Agentur hat
derzeit etwa 1500 Beamte an den See- und Landgrenzen der EU sowie auf
internationalen Flughäfen stationiert, die die Mitgliedstaaten bei Aufgaben wie
Überwachung, Abnahme von Fingerabdrücken und Sicherheitschecks unterstützen.
Falls an einer Außengrenze eine Notsituation auftreten sollte, stehen Frontex
weitere 1500 Beamte sowie zusätzliche technische Ausrüstung kurzfristig zur
Verfügung.
Alle diese Aktivitäten
zahlen sich konkret aus. Seit Anfang 2017 haben wir im Rahmen unserer maritimen
Operationen dazu beigetragen, dass fast 300 mutmaßliche Schlepper und über
100 Schmuggler festgenommen wurden, und wir haben an der Beschlagnahme von
harten Drogen und geschmuggelten Zigaretten mitgewirkt. Schließlich sollte auch
erwähnt werden, dass Frontex-Beamte, seitdem das neue Mandat in Kraft getreten
ist, im Rahmen von Rettungsoperationen auf hoher See über 65.000 auf dem
Mittelmeer in Seenot geratene Menschen geborgen haben. Die Operationen von Frontex
haben seit jeher einen starken Grundrechtsbezug und stellen sicher, dass alle,
die vor Krieg und Verfolgung fliehen, sich um internationalen Schutz bewerben
können.
Frontex ist sich bewusst, dass die deutliche Erweiterung unseres
Mandats und der Ausbau der uns zugewiesenen Ressourcen zu mehr Kontrolle und
mehr Rechenschaftspflicht führen. . Glücklicherweise haben wir zahlreiche
institutionelle Garantien dafür, dass dies geschieht, einschließlich unseres Verwaltungsrates.
Die Agentur hat eine unabhängige Grundrechtsbeauftragte, die sicherstellt,
dass unsere hohen Standards auf diesem Gebiet öffentlich nachweisbar
eingehalten werden. Gleichzeitig steht Frontex in ständigem Kontakt mit den Mitgliedstaaten
und den EU-Institutionen, und der Exekutivdirektor ist regelmäßiger Gast auf
Sitzungen des Europäischen Parlaments und der Ministerräte, die sich mit Fragen
der Inneren Sicherheit und der Migration beschäftigen.
Wir orientieren alle
unsere Aktivitäten an den Zielen der Sicherheit und des Wohlbefindens der
Bürger, und wir sind stolz auf das, was wir geleistet haben. Wir sind uns aber
auch der vielen Hürden bewusst, die noch vor uns liegen. Angesichts neuer
Herausforderungen freuen wir uns auf die weitere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den EU-Institutionen
und unseren vielen internationalen Partnern. Unser Ziel ist es, die Freiheit
und Sicherheit aller Bewohner Europas zu sichern.
Fabrice
Leggeri
Exekutivdirektor von Frontex
Was ist Frontex?
Frontex, die
Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, wurde 2004 mit dem Ziel
gegründet, die Mitgliedstaaten und Schengen-assoziierten Länder beim Schutz der
Außengrenzen des EU-Raums des freien Verkehrs zu unterstützen. Als EU-Agentur
wird Frontex aus dem EU-Haushalt und durch Beiträge der assoziierten
Schengen-Länder finanziert. Bis 2020 soll die Agentur etwa 1 000
Mitarbeiter beschäftigen. Fast ein Viertel davon werden von den Mitgliedstaaten
abgeordnet und kehren nach dem Ende ihrer Amtszeit bei Frontex in ihren
nationalen Dienst zurück.
2016 wurde die
Agentur ausgebaut und verstärkt und wurde zur Europäischen Agentur für die
Grenz- und Küstenwache, wodurch ihre Aufgabe von der Kontrolle der
Migrationsströme auf Grenzschutz erweitert wurde und sie dadurch zunehmend
Verantwortung für die Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität
erhielt. Frontex ist nun als einer der Eckpfeiler des Raums der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts der EU anerkannt. Das Mandat der Agentur wurde auch
offiziell um Such- und Rettungsaufgaben erweitert, wenn derartige Aufgaben im
Zusammenhang mit der Überwachung der Seegrenzen erforderlich werden.
Frontex ist eine
operationell ausgerichtete Agentur mit mehr als 1 500 Beamten aus den
Mitgliedstaaten, die jederzeit EU-weit eingesetzt werden können. Das für die
Überwachung der Außengrenzen zuständige Frontex-Lagezentrum ist mittlerweile
24 Stunden am Tag,sieben Tagen die Woche tätig, um seine Fähigkeit zu
verbessern, neue und sich rasch entwickelnde Umstände zu verfolgen.
Rechtsgrundlage und Rechenschaftspflicht
Frontex, die
Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, wurde durch die Verordnung
(EU) 2016/1624 vom 14. September 2016 über die Europäische Grenz- und
Küstenwache (ABl. L 251 vom 16.9.2016, S. 1) errichtet. Der Sitz von
Frontex ist Warschau (Polen).
Zwar tritt die Europäische Agentur für die Grenz- und
Küstenwache an die Stelle der Europäischen
Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Europäischen
Union, sie hat jedoch dieselbe Rechtspersönlichkeit und ist unter demselben
Namen bekannt: Frontex.
Frontex steht in
ständigem Kontakt mit den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen. Die Agentur
unternimmt alle Anstrengungen, um für Transparenz bei ihren Tätigkeiten zu
sorgen. Zu diesem Zweck nimmt der Exekutivdirektor regelmäßig an den Sitzungen
des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union der für
Inneres und Migrationsfragen zuständigen Minister teil und steuert
Informationen dazu bei. Auf diese Weise erfüllt Frontex seine
Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat als
Haushaltsbehörden.
Frontex wird vor
allem von einem Verwaltungsrat überwacht, der je einen Vertreter jedes
Mitgliedstaats und zwei der Kommission umfasst (weitere Informationen im
nachfolgenden Abschnitt). Wie alle EU-Einrichtungen kann Frontex auch Prüfungen
durch den Rechnungshof oder Untersuchungen durch das Europäische Amt für
Betrugsbekämpfung (OLAF) unterzogen werden.
Weitere wichtige
Dokumente zur Rechtsgrundlage und zur Rechenschaftspflicht der Agentur sind
hier (auf Englisch) verfügbar:
Unsere Vision Schutz des
Europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Unser Auftrag Gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten gewährleistet Frontex sichere und gut funktionierende
Außengrenzen, die Sicherheit bieten.
Unsere Werte
Professionalität Frontex verfügt über
die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, um ihren Auftrag
effizient und mit hohen ethischen Standards zu erfüllen, und die Agentur strebt
beständig nach Exzellenz, um ihre Leistung zu verbessern.
Respekt Frontex erkennt die
Bedeutung der Menschen, Institutionen und ihrer Funktionen und zollt diesen
Respekt, indem sie sie als wertvoll und wichtig erachtet.
Kooperation Zusammen mit den zuständigen
nationalen Behörden der
EU-Mitgliedstaaten und unter Einbeziehung anderer Interessengruppen verwaltet
Frontex die Außengrenzen der EU gemeinsam und bemüht sich um eine
Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Staaten.
Um die gemeinsamen
Ziele zu erreichen, wird eine Zusammenarbeit innerhalb der Agentur und mit den
externen Interessengruppen gepflegt.
Verantwortung Frontex nimmt ihre
Verantwortung für ihre Tätigkeiten zuverlässig, fristgerecht und in der erforderlichen
Qualität wahr.
Einsatz Als öffentliche
Vertreter Europas dient Frontex den Interessen der Bürger, da die Menschen im
Mittelpunkt der Tätigkeit der Agentur stehen und sie an die europäischen Werte
glaubt.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat
genehmigt den Haushaltsplan und überprüft dessen Ausführung, ernennt den
Exekutivdirektor und den stellvertretenden Exekutivdirektor und sorgt dafür,
dass die Beschlussverfahren der Agentur transparent sind. Als gesetzlicher
Vertreter der Agentur ist der Exekutivdirektor gegenüber diesem Leitungsorgan
direkt für seine Tätigkeiten rechenschaftspflichtig.
Der Verwaltungsrat
tritt fünfmal im Jahr zusammen und setzt sich aus Vertretern der Leiter von
Grenzbehörden in den 26 EU-Mitgliedstaaten, die den Schengen-Bestimmungen
unterliegen, sowie aus zwei Mitgliedern der Europäischen Kommission zusammen.
Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, die keine EU-Mitgliedstaaten,
jedoch Schengen-assoziierte Länder sind, entsenden ebenfalls einen Vertreter in
den Verwaltungsrat, wenn auch mit eingeschränktem Stimmrecht.
Vertreter des
Vereinigten Königreichs und der Republik Irland werden ebenfalls zur Teilnahme
an den Sitzungen des Verwaltungsrats eingeladen. Aufgrund ihres Beschlusses
(vor der Gründung von Frontex im Jahr 2004), sich nur teilweise an der
Schengen-Zusammenarbeit zu beteiligen, haben sie jedoch keine Stimmrechte.
Hauptaufgaben
Einsätze
vor Ort Aufgabe der Agentur ist die Bereitstellung von
Strafverfolgungsbeamten der Mitgliedstaaten und der assoziierten
Schengen-Länder sowie von Schiffen, Flugzeugen und Ausrüstung zur
Grenzüberwachung in Gebieten an den Außengrenzen, in denen zusätzliche
Unterstützung benötigt wird. Neben der Grenzkontrolle umfassen Frontex-Einsätze
Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherheit auf See, Sicherheitskontrollen,
Suche und Rettung sowie Umweltschutz.
Risikoanalyse Frontex bewertet die Risiken für die
Grenzsicherheit der EU. Hierfür erstellt die Agentur ein Lagebild der Muster
und Trends in Bezug auf die irreguläre Migration und grenzüberschreitende
Kriminalität an den Außengrenzen. Die Ergebnisse werden an die EU-Länder und
die Europäische Kommission weitergegeben und für die Planung künftiger
Tätigkeiten der Agentur genutzt. Sämtliche Frontex-Aktivitäten orientieren sich
an Risikoanalysen.
Lagebeobachtung Die Außengrenzen der Europäischen Union werden
von Frontex fortwährend überwacht. Die Agentur übermittelt den
EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Schengen-Ländern, der Europäischen
Kommission und anderen Agenturen aktuelle Informationen und Warnmeldungen.
Schwachstellenbeurteilung Die Agentur führt jährliche Bewertungen der
Kapazitäten und der Einsatzbereitschaft der einzelnen Mitgliedstaaten und der
assoziierten Schengen-Länder zur Bewältigung von Herausforderungen an den
Außengrenzen, einschließlich des Migrationsdrucks, durch. Frontex entsendet
Verbindungsbeamte in EU-Mitgliedstaaten, die der Agentur dabei helfen, einen
umfassenden Überblick über die Grenzkontrolle auf EU-Ebene zu behalten.
Europäische
Zusammenarbeit bei Aufgaben der Küstenwache Die Agentur unterstützt die Zusammenarbeit von
Strafverfolgungsbehörden, EU-Agenturen und Zollbehörden an den Seegrenzen.
Daneben erheben die von der Agentur eingesetzten Schiffe und Flugzeuge auch
Daten, die für die Fischereiaufsicht, die Aufdeckung von Meeresverschmutzung
und die Einhaltung der Vorschriften für die Seeschifffahrt relevant sind, und
geben diese Daten weiter.
Austausch
von Informationen über kriminelle Aktivitäten Die Agentur teilt die an den Grenzen
gesammelten Informationen mit relevanten nationalen Behörden, Europol und
anderen europäischen Agenturen. Hierzu zählen Informationen über Personen, die
der Beteiligung an kriminellen Aktivitäten wie Migrantenschleusung,
Menschenhandel und Terrorismus verdächtigt werden.
Rückführungsaktionen Frontex spielt eine zunehmend wichtige Rolle
bei der Rückführung von Personen, die nicht berechtigt sind, in der
Europäischen Union zu bleiben, in ihre Heimatländer. Die Agentur unterstützt
die Mitgliedstaaten bei der Koordinierung und Finanzierung von
Rückführungsaktionen, kann diese aber auch aus eigener Initiative in die Wege
leiten. Zu diesem Zweck kann Frontex
Flugzeuge chartern und Plätze auf Linienflügen buchen. Die Agentur hilft auch
bei der Beschaffung der notwendigen Reisedokumente für die zur Rückkehr
verpflichteten Personen und bei der Bereitstellung von Sachverständigen, um die
Rückführungsaktionen zu unterstützen.
Außenbeziehungen Die Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb der
EU und des Schengen-Raums ist ein integraler Bestandteil des Mandats von
Frontex und eine der strategischen Prioritäten der Agentur. Zur Gewährleistung
der Umsetzung des europäischen integrierten Grenzschutzes (IBM) entwickelt und
unterhält Frontex ein Netzwerk aus Partnerschaften mit Grenzbehörden in
Nicht-EU-Ländern, insbesondere EU-Nachbarstaaten sowie Herkunfts- und
Transitländern von Migranten. Die Agentur entsendet außerdem Verbindungsbeamte
in Länder außerhalb der EU, die von irregulärer Migration betroffen sind.
Soforteinsätze Frontex ist in der Lage, kurzfristig
Grenzschutz- und Küstenwachebeamte sowie Ausrüstung in EU-Mitgliedstaaten und
in assoziierte Schengen-Länder zu senden, die sich an ihren Außengrenzen in
einer Notsituation befinden. Die Mitgliedstaaten müssen auf Ersuchen der
Agentur bis zu 1 500 Beamte aus dem Soforteinsatzpool bereitstellen.
Forschung
und Innovation Frontex bringt Grenzkontrollsachverständige
mit Vertretern aus Forschung und Industrie zusammen und sorgt so dafür, dass
neue Technologien dem Bedarf der Grenzkontrollbehörden entsprechen.
Schulungen Frontex entwickelt gemeinsame
Schulungsstandards für die Grenzbehörden, um die Ausbildung von Grenzschutz-
und Küstenwachebeamten in den EU-Ländern und in den assoziierten
Schengen-Ländern zu vereinheitlichen. So soll sichergestellt werden, dass
Reisende, die eine EU-Außengrenze überschreiten, bei der Grenzkontrolle überall
nach einheitlichen Standards behandelt werden. Dies ermöglicht außerdem eine
effiziente Zusammenarbeit von Grenzschutz- und Küstenwachebeamten aus
unterschiedlichen Ländern bei Frontex-Einsätzen.
Gemeinsame Aktionen
Gemeinsame Aktionen sind die nach außen hin
sichtbarste Tätigkeit der Agentur. Hunderte Grenzschutz- und Küstenwachebeamte
sind für Frontex mit Schiffen, Einsatzfahrzeugen, Flugzeugen und anderer
Ausrüstung im Einsatz, um die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung von
Herausforderungen an den Außengrenzen der EU zu unterstützen. Diese Einsätze
finden an den europäischen See- und Landgrenzen sowie auf internationalen
Flughäfen statt. Frontex greift derzeit bei Einsätzen weitestgehend auf die
spezialisierten Beamten und die Ausrüstung zurück, die von den
EU-Mitgliedstaaten und von den assoziierten Schengen-Ländern bereitgestellt
werden, strebt jedoch das Leasen und den Erwerb eigener Ausrüstung an. Frontex
kann außerdem auf einen Pool von mindestens 1 500 Beamten zählen, die
innerhalb von fünf Tagen zur Bewältigung von Notsituationen an Europas Grenzen
eingesetzt werden können.
Während mit den Seeeinsätzen der Agentur im
Mittelmeerraum die Länder Italien, Griechenland und Spanien bei der Bewältigung
des Migrationsdrucks unterstützt werden, leistet die Agentur mit ihren
Einsätzen stets auch einen Beitrag zur Bekämpfung unterschiedlichster Formen
grenzüberschreitender Kriminalität. Die Seeeinsätze umfassen zusätzliche
Aufgaben wie die Überwachung der Meeresverschmutzung und der illegalen
Fischerei. Die Durchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit anderen EU-Agenturen,
insbesondere Europol, der Europäischen Agentur für die Sicherheit des
Seeverkehrs (EMSA) und der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA).
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Strafverfolgung
Frontex trägt durch die Überwachung der
Außengrenzen, die Durchführung von Sicherheitskontrollen und
Rückführungsaktionen sowie die Zusammenarbeit mit nationalen Behörden und
Europol wesentlich zur Stärkung der inneren Sicherheit des Schengen-Raums bei.
Frontex leistet außerdem einen Beitrag zur
Terrorismusbekämpfung, indem die Mitgliedstaaten bei der Verschärfung von
Kontrollen an den Außengrenzen und bei der Erkennung potenzieller ausländischer
terroristischer Kämpfer unterstützt werden. Die von Frontex eingesetzten
Beamten sind ausgebildet, Personen mit möglicher Verbindung zum Terrorismus zu
erkennen.
Die Rolle von Frontex bei Such- und Rettungseinsätzen
Die Teilnahme an
Such- und Rettungseinsätzen war schon immer eine Priorität von Frontex und ist
in der EU-Verordnung verankert, mit der die Europäische Grenz- und Küstenwache
eingerichtet wurde. Frontex ist verpflichtet, technische und operative Hilfe
auf See zur Unterstützung von Rettungseinsätzen zu leisten, die sich im Rahmen
von Grenzüberwachungsaktionen ergeben können.
Such- und
Rettungsaktivitäten sind auch ein spezifisches Ziel des Einsatzplans jedes
Frontex-Seeeinsatzes.
Zwischen 2015 und 2017 trug Frontex zur
Rettung von 280 000 Menschen im Mittelmeer bei.
Grundrechte
Die Achtung und der
Schutz der Grundrechte stehen bei allen Tätigkeiten von Frontex im Mittelpunkt.
Die Bediensteten der Agentur und nationale Beamte, die an den Frontex-Einsätzen
beteiligt sind, werden vor ihrem Einsatz zu Themen wie Grundrechte und Zugang
zu internationalem Schutz geschult, während die Verpflichtung, mögliche
Verletzungen von Grundrechten zu melden, Bestandteil eines jeden Einsatzplans
ist.
Ein/e Beauftragte(r)
für Grundrechte, der/die bei der Wahrnehmung aller seiner/ihrer Aufgaben
unabhängig ist, untersteht unmittelbar dem Verwaltungsrat und arbeitet mit dem
Konsultationsforum zu Grundrechten zusammen. Das Konsultationsforum unterstützt
den Exekutivdirektor und den Verwaltungsrat durch eine unabhängige Beratung zu
Grundrechtsfragen. Er setzt sich aus drei ständigen Mitgliedern, drei
internationalen Organisationen und neun Organisationen der Zivilgesellschaft
zusammen, die für eine Amtszeit von drei Jahren ausgewählt wurden:
Ständige Mitglieder:
Agentur der Europäischen Union für
Grundrechte (FRA)
Europäisches Unterstützungsbüros
für Asylfragen (EASO)
Hoher Flüchtlingskommissar der
Vereinten Nationen (UNHCR)
Internationale
Organisationen:
Europarat (CoE)
Internationale Organisation für
Migration (IOM)
Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
Derzeit vertretene
Organisationen der Zivilgesellschaft:
AIRE Centre
EU-Büro von Amnesty International (AI-EIO)
Caritas Europa
Kommission der Kirchen für
Migranten in Europa (CCME)
Europäischer Rat für Flüchtlinge
und im Exil lebende Personen (ECRE)
Internationale Juristen-Kommission
(IJK)
Flüchtlingsdienst der Jesuiten
(JRS)
Plattform für die internationale
Zusammenarbeit betreffend Migranten ohne gültigen Aufenthaltstitel (PICUM)
EU-Büro des Roten Kreuzes (RCEU)
Weitere Informationen
zu den oben genannten Bereichen erhalten Sie vom Büro des
Grundrechtsbeauftragten unter FRO@frontex.europa.eu
Beschwerden
Die Agentur hat gemäß
der Verordnung über die europäische Grenz- und Küstenwache einen
Beschwerdemechanismus eingerichtet, der es jedem, der sich durch ihre Einsätze
benachteiligt fühlt, ermöglicht, mögliche Verletzungen seiner Rechte zu melden.
Wenn Sie der
Auffassung sind, dass Ihre Rechte durch Handlungen von Bediensteten, die an
einer Frontex-Aktivität beteiligt sind, verletzt wurden, können Sie eine
Beschwerde einreichen.
Sie müssen Ihre
Beschwerde schriftlich einreichen, sie kann jedoch auch von einer anderen
Person, etwa einem Angehörigen oder einem Rechtsanwalt, für Sie eingereicht
werden. Sie können Ihre Beschwerde in jeder beliebigen Sprache einreichen.
Für die Einreichung
einer Beschwerde folgen Sie bitte diesem Link.
Transparenz und Auskünfte
Auskunftsersuchen
Auskunftsersuchen,
allgemeine und spezifische Fragen zu Frontex und ihrer Arbeit,
Interviewanfragen, Ersuchen um statistische Daten oder Fragen zu Berichten, die
auf unserer Website veröffentlicht wurden, sind zu richten an:
Rechtsrahmen Der Grundsatz der Transparenz und
die Rechte natürlicher Personen auf Zugang zu den Dokumenten der
EU-Einrichtungen sind sowohl in Artikel 15 AEUV als auch in
Artikel 42 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geregelt und
werden durch die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der
Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der
Kommission (Verordnung (EG) Nr. 1049/2001) umgesetzt.
Die Verknüpfung zwischen der
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und der rechtlichen Grundlage von Frontex
wird in Artikel 74 der Verordnung über die Europäische Grenz- und
Küstenwache erneut unterstrichen.
Der interne
Rechtsrahmen für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz von
Frontex wurde durch den Beschluss Nr. 25/2016
vom 21. September 2016 festgelegt.
Anträge Jeder Unionsbürger
sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in der EU
hat vorbehaltlich der in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 festgelegten
Bedingungen hat das Recht auf Zugang zu Dokumenten im Besitz von Frontex.
Zur Bestätigung, dass Sie berechtigt sind, den Zugang zu den Dokumenten zu
beantragen, müssen Sie ein Identifizierungsmittel bzw. den Nachweis einer
Bevollmächtigung für eine juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in der EU
vorlegen.
Reichen Sie Ihren
Antrag bitte als Dateianhang einer E-Mail im Format PDF, ASICe, ADoc, BDoc oder
EDoc zusammen mit einer elektronischen Signatur mit qualifizierter
elektronischer Signatur nach Maßgabe der eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU)
Nr. 910/2014) ein. Falls Ihnen ein solches Identifizierungsmittel nicht zur
Verfügung steht, legen Sie bitte einen
Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel für die EU (natürliche Personen) vor
oder reichen Sie die Registrierung Ihrer Einrichtung in einem EU-Mitgliedstaat
sowie eine Vollmacht, wonach Sie ermächtigt sind, im Namen dieser Einrichtung
zu handeln (juristische Personen), ein.
Bitte tragen Sie
dafür Sorge, dass Ihr Antrag so genau wie möglich abgefasst ist, damit Frontex
das/die Dokument(e), das/die Sie beantragt haben, ermitteln kann.
Anträge können per
Post oder per E-Mail unter folgender Anschrift eingereicht werden:
Der Eingang Ihres Antrags zusammen
mit dem erforderlichen Berechtigungsnachweis wird bestätigt, und der Antrag
wird innerhalb von 15 Werktagen nach seiner Registrierung verarbeitet.
In Ausnahmefällen kann diese Frist
um 15 Werktage verlängert werden.
Frontex beantwortet Anträge immer
schriftlich.
Sollte Ihr Antrag ganz oder
teilweise abgelehnt werden, wird dies von Frontex begründet.
Sie können innerhalb von
15 Werktagen nach Erhalt der Antwort von Frontex, wonach der
uneingeschränkte oder teilweise Zugang verweigert wird, anhand eines
Zweitantrags einen Antrag auf Nachprüfung der ursprünglichen Entscheidung von
Frontex stellen.
Datenschutzhinweis Die für die
Datenverarbeitung verantwortliche Stelle ist das durch den Beschluss des Verwaltungsrats
Nr. 25/2016 vom 21. September 2016 eingerichtete Transparenzbüro.
Besucher- und Postanschrift: Pl. Europejski 6, 00-844 Warschau, Polen; E-Mail: pad@frontex.europa.eu.
Die Einhaltung der
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 erfordert die Verarbeitung personenbezogener
Daten durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen.
Empfänger der Daten
sind Frontex-Mitarbeiter, die für die Bearbeitung eines Antrags auf Zugang der
Öffentlichkeit zu Dokumenten zuständig sind. Die Daten werden nicht
international weitergegeben. Die Daten werden ab dem Zeitpunkt der Schließung
der Akte für einen Zeitraum von fünf Jahren gespeichert.
Die Antragsteller
haben das Recht, ihre Daten einzusehen, zu berichtigen, die Verwendung ihrer
Daten einzuschränken oder ihr zu widersprechen, die Löschung ihrer Daten zu
beantragen und ihr Recht auf Datenübertragbarkeit geltend zu machen. Sie können
ihre Rechte über das Transparenzbüro geltend machen und eine Beschwerde beim
Europäischen Datenschutzbeauftragten einreichen.
Die Bereitstellung
der Daten ist eine durch die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vorgeschriebene
Pflicht. Die Versäumnis der Bereitstellung von Daten führt zur Unzulässigkeit
des Antrags.
Ein automatisierter
Entscheidungsprozess oder eine Profilerstellung wird nicht durchgeführt.